Eberhard Sinner verwies darauf, dass die Kommunen nur für die bauliche Gestaltung bei der Aufstellung von Mobilfunksendemasten zuständig seien. Wenn ÖDP und Freie Wähler mit ihrem Volksbegehren den Kommunen nunmehr ein gesetzliches Mitspracherecht bei der Aufstellung von Mobilfunkmasten in jeder Größe zusprechen wollen, dann ändert das nichts an der Tatsache, dass die Grenzwerte für die Intensität von Mobilfunkstrahlung vom Bundesumweltministerium, also von Herrn Trittin (Bündnis 90/Die Grünen), verbindlich vorgegeben werden. Niemand - weder die Gemeinderäte noch die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Kommunen - hätten eine zusätzliche Handhabe gegen das Errichten von Mobilfunkantennen. Umweltminister Trittin hat die Werte festgelegt, kein Bürgermeister und kein Gemeinderat kann darüber hinweg befinden, so Sinner. Wenn die Grenzwerte eingehalten werden, hätten Mobilfunkbetreiber einen Anspruch darauf, einen Masten aufzustellen. Bürgermeister und Gemeinderäte indes würden künftig in der Öffentlichkeit dafür zur Rechenschaft gezogen, obwohl sie gar keinen Entscheidungsspielraum hätten.
Sinner warf Freien Wählern und ÖDP deshalb vor, die Sorgen und Ängste der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung auf unlautere Art und Weise für die politische Propaganda nutzen zu wollen. Sie wollen den Menschen glauben machen, ihr Volksbegehren könne für einen besseren Gesundheitsschutz vor Mobilfunkstrahlen sorgen. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns sollten dem nicht auf den Leim gehen. Der einzige, der etwas an den Grenzwerten ändern könnte, wäre der Bundesumweltminister. Einen Anlass dafür gibt es aber aus Sicht der CSU nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht. Wer ständig mit Handy telefoniert, wie dies Millionen Menschen tun, brauche auch die dafür notwendige Infrastruktur", so Sinner.